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Sanierungsmanagement


Bei Modernisierungsmaßnahmen wurde ein mit dem Bezirk Pankow abgestimmtes Verfahren installiert.


Verfahren

Abstimmung


Verfahren

Bei gravierenden Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen auf die Lebensverhältnisse der Mieter, wie z.B. umfangreiche Grundrissveränderungen, Badeinbau, Wohnungszusammenlegungen, aber auch bei schwierigen Abstimmungsverhandlungen zwischen Mietern und Vermietern leitet der Bezirk ein Sozialplanverfahren nach § 180 Baugesetzbuch ein.

Das Sozialplanverfahren sichert einerseits durch den Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen schriftlich die privatrechtlich verbindlichen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter. Da der Sozialplan Bestandteil der sanierungsrechtlichen Genehmigungen wird, stellt er andererseits für den Bezirk eine verbindliche Vereinbarung zum Erreichen einer sozialverträglichen Sanierung dar.

Das Sozialplanverfahren verläuft in verschiedenen Phasen:

Vorbereitungsphase

• Information der Mieter in einer ersten Mieterversammlung
• Gespräche zwischen Mieterberatung und jedem Mieterhaushalt über die geplanten
  Sanierungsmaßnahmen, das Verfahren und die Konditionen der Erneuerung
• Bestandsaufnahme hinsichtlich der sozialen Verhältnisse, der Einstellung zu den geplanten
  Maßnahmen, Art und Umfang der mietereigenen Einbauten sowie der Notwendigkeit von
  Hilfsmaßnahmen bei akuten Wohnproblemen
• Abstimmung einer einvernehmlichen Erneuerungsplanung
• Erstellung haushaltsbezogener Sozialpläne
• Abschließende, zweite Mieterversammlung
• Vorbereitung schriftlicher Modernisierungsvereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter
  zur einvernehmlichen Durchführung der Baumaßnahmen

Durchführungs- und Nachbetreuungsphase

• Unterstützung bei der Vermittlung von Zwischen- und Endumsetzwohnungen
• Vorbereitung und Prüfung von Räumungsvereinbarungen
• Vermittlung von Umzugshilfen
• Betreuung von Mietern während der Bauphase
• Fortschreibung der Sozialpläne
• Kontrolle der Einhaltung von Sozialplänen und Modernisierungsvereinbarungen
• Abstimmung der Belegung nach Modernisierung
• Unterstützung beim Rückumzug in die modernisierte, ursprüngliche oder eine andere
  Wohnung im Haus
• Hilfe bei der Beseitigung von Mängeln

Information

• Informationen von Eigentümern über die Verfahren in den Sanierungs- und Milieuschutzgebieten
 
 

Abstimmung

Im Rahmen der Sozialplanverfahren wird neben der Durchführung von Mieterversammlungen mit jedem Mieter eines Hauses ein ausführliches Beratungsgespräch geführt. In den Gesprächen mit den Eigentümern und deren Architekten werden Erneuerungsmaßnahmen abgestimmt. Das Verfahren endet mit der Aufstellung von Sozialplänen für jeden Haushalt und dem Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern.

 
   
©2010 Mieterberatung Prenzlauer Berg | GmbH letzte Änderung: 03.08.2011